Rechtsprechung
   BFH, 08.09.2004 - III B 92/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15816
BFH, 08.09.2004 - III B 92/04 (https://dejure.org/2004,15816)
BFH, Entscheidung vom 08.09.2004 - III B 92/04 (https://dejure.org/2004,15816)
BFH, Entscheidung vom 08. September 2004 - III B 92/04 (https://dejure.org/2004,15816)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15816) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.08.2002 - VIII B 58/02

    NZB; PZU, ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - III B 92/04
    Durch die bloße Behauptung, bis zur Urteilszustellung hätten die Kläger keine Kenntnis von der Zustellung der Ladung erlangt, kann dieser nicht entkräftet werden (BFH-Beschluss vom 21. August 2002 VIII B 58/02, BFH/NV 2003, 176).
  • BFH, 04.09.2003 - IV B 52/02

    Nicht ordnungsgemäße Ladung

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - III B 92/04
    Eine mangelnde Vertretung ist auch dann gegeben, wenn ein Beteiligter oder sein Vertreter zur mündlichen Verhandlung nicht ordnungsgemäß geladen worden und deshalb nicht erschienen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. aus jüngerer Zeit Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. September 2003 IV B 52/02, BFH/NV 2004, 205, m.w.N.).
  • BFH, 26.05.2003 - III B 146/02

    PZU; Beweiskraft

    Auszug aus BFH, 08.09.2004 - III B 92/04
    Das kann insbesondere dadurch geschehen, dass die Kläger Umstände darlegen, die geeignet sind, ein Fehlverhalten des Postbediensteten bei der Zustellung und damit eine falsche Beurkundung in der Postzustellungsurkunde zu belegen (vgl. Senatsbeschluss vom 26. Mai 2003 III B 146/02, BFH/NV 2003, 1207).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht